Hinweisgeberschutz gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die Karolack Frechen GmbH nimmt den Schutz von Hinweisgebern sehr ernst. Da unser Unternehmen aktuell weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt, sind wir nach geltendem Recht nicht verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Hinweisgeber haben jedoch die Möglichkeit, Missstände oder Verstöße über externe Meldestellen zu melden.
Für Hinweise zu Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften steht Ihnen insbesondere die zentrale externe Meldestelle des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Verfügung:
Externe Meldestelle des BMJV
Internet: www.bmjv.de/DE/Themen/Recht/Whistleblowing/whistleblowing_node.html
E-Mail: hinweisgeber@bmjv.bund.de
Telefon: +49 30 18 580 58 58
Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständigen Aufsichtsbehörden oder andere offizielle Stellen wenden.
Wir ermutigen Sie, Hinweise auf Missstände oder Rechtsverstöße vertraulich und ohne Angst vor Nachteilen zu melden. Der Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung ist gesetzlich garantiert.
Für Fragen oder Anmerkungen steht Ihnen die Geschäftsführung der Karolack Frechen GmbH gerne zur Verfügung:
E-Mail: info@karolack-frechen.de
Telefon: +49 2234 9656-0